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Aus der Redaktion

13,90 € Mindestlohn, neue Verpackungsvorschriften, strengere Rücknahmepflichten, mehr Transparenz bei Löhnen und höhere Sozialabgaben – kaum ein Jahr bringt so viele Veränderungen für Selbstständige und Unternehmen wie 2026.
Viele Neuregelungen greifen früher, als vielen bewusst ist, und betreffen nicht nur Großunternehmen, sondern auch Einzelunternehmer:innen, KMU und Onlinehändler.

Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigt, wo jetzt Handlungsbedarf besteht.

Änderungen für Einzelunternehmer und Selbstständige

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2026 auf 12.348 €. Gewinne bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei.
Für Einzelunternehmer:innen lohnt es sich, die Gewinnplanung und Steuervorauszahlungen für 2026 zu überprüfen – niedrigere Vorauszahlungen könnten sinnvoll sein.

Anpassungen im Einkommensteuertarif und beim Solidaritätszuschlag

Der Einkommensteuertarif wird 2026 nach oben verschoben. Gleichzeitig steigen die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag.
Ergebnis: Viele mittlere Einkommen zahlen künftig keinen oder weniger Soli.

38 Cent Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer

Sofern der Bundesrat zustimmt, gilt ab 2026 eine Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Das ist vor allem für Solo-Selbstständige mit regelmäßiger Betriebsstätte relevant, die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb steuerlich geltend machen.

Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Neuer Mindestlohn: 13,90 € ab 2026

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde.
Damit erhöht sich auch die Minijob-Grenze auf 603 € pro Monat.

Zusätzlich gelten in mehreren Branchen höhere tarifliche Mindestlöhne, unter anderem:

  • Gebäudereinigung (Innen- und Unterhaltsreinigung): 15,00 €
  • Glas- und Fassadenreinigung: 18,40 €
  • Dachdeckerhandwerk: 14,35 € (ungelernt) / 16,00 € (gelernt)
  • Maler- und Lackiererhandwerk (gelernte Kräfte): 16,13 € ab 01.07.2026
  • Elektrohandwerk (Entsendung aus dem Ausland): 14,93 €

Empfehlung: Arbeitgeber sollten frühzeitig ihre Lohnkostenplanung, Arbeitsverträge und Preiskalkulationen prüfen.

7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie – dauerhaft

Gute Nachrichten für viele Betriebe:
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wird der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % gesenkt.

Begünstigt sind unter anderem:

  • Restaurants und Cafés
  • Bäckereien und Metzgereien mit Verzehr vor Ort
  • Caterer
  • Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung

Achtung: Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 %, Ausnahme sind Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil „to go“ oder geliefert.

Mindestausbildungsvergütung steigt

Für Ausbildungsverträge ab 2026 gilt im 1. Lehrjahr eine Mindestausbildungsvergütung von 724 €.
Unternehmen sollten ihre Ausbildungsbudgets und internen Richtlinien entsprechend anpassen.

Mehr Transparenz bei Stellenausschreibungen und Gehältern

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt deutlich strengere Vorgaben. Unternehmen müssen sich auf folgende Punkte einstellen:

  • Offenlegung von Gehaltsbändern
  • Transparente Kriterien für Vergütung und Beförderung
  • Dokumentierbare Einstellungs- und Vergleichsprozesse
  • Erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte

Jetzt sinnvoll: HR-Datenstrukturen prüfen, Gehaltssysteme klar definieren und Bewerbungsprozesse sauber dokumentieren.

Stärkere Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert die Förderung insbesondere für kleine Unternehmen, etwa durch:

  • Anpassungen beim Förderbetrag für Geringverdiener
  • Erweiterte Opting-out-Modelle

Arbeitgeber sollten bestehende bAV-Modelle überprüfen, Zuschüsse neu bewerten und die Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden vorbereiten.

Änderungen im Onlinehandel und Handel allgemein

Pflicht zum Widerrufsbutton ab Juni 2026

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops einen klar erkennbaren Widerrufsbutton anbieten.
Verbraucher müssen Verträge direkt online widerrufen können – inklusive Bestätigungsseite.

Betroffen sind alle Shops mit Online-Vertragsabschlüssen.

Neue EU-Verpackungsverordnung

Die neue EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 ersetzt die bisherige Richtlinie.
Sie gilt für alle, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen – auch Kleinunternehmer.

Ab 12. August 2026 gelten unter anderem:

  • Strengere Vorgaben zur Material- und Raumeffizienz
  • Neue Anforderungen an Recyclingfähigkeit
  • Änderungen im Verpackungsdesign

Neues Elektrogesetz (ElektroG4)

Große Teile des neuen Elektrogesetzes gelten ab 1. Januar 2026, weitere Pflichten bis Mitte 2026.

Neu ist unter anderem:

  • Rücknahmepflicht von Altgeräten unabhängig vom Neukauf
  • Einbeziehung von E-Zigaretten (Einweg & Mehrweg)
  • Pflicht zur klaren Kennzeichnung von Sammelstellen

Reparaturpflichten ab Juli 2026

Ab 31. Juli 2026 gelten erweiterte Reparaturpflichten:

  • Reparaturanspruch auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Informationspflichten zu Reparaturmöglichkeiten

Betroffen sind Händler und Hersteller gleichermaßen.

Strengere Regeln für „Green Claims“ (EmpCo-Richtlinie)

Ab 27. September 2026 sind unklare oder unbelegte Umweltversprechen verboten.
Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nur noch mit belastbaren Nachweisen verwendet werden.

Empfehlung:
Marketingtexte, Produktbeschreibungen und Labels jetzt systematisch prüfen und Belege (Studien, Zertifikate, Klimabilanzen) sammeln.

Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie

Ab 9. Dezember 2026 gilt eine erweiterte Produkthaftung:

  • Produkte umfassen künftig auch Software und KI-Systeme
  • Händler, Importeure und Plattformen werden stärker einbezogen
  • Verschärfte Beweislastregeln

Unternehmen sollten ihre AGB und Haftungsregelungen rechtzeitig anpassen.

Neue Verbraucherkreditrichtlinie

Ab 20. November 2026 gelten strengere Regeln für:

  • Buy-now-pay-later-Modelle
  • Ratenkäufe
  • Integrierte Kreditangebote

Besonders relevant für Online-Shops und Plattformen mit Zahlungsdienstleistern.

Sozialversicherung: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Zum 1. Januar 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 69.750 € jährlich
  • Rentenversicherung (West): 101.400 € jährlich

Für Selbstständige kann sich je nach Einkommen eine Neubewertung der Krankenversicherung (GKV vs. PKV) lohnen.

Fazit: 2026 wird ein Umsetzungsjahr

2026 bringt tiefgreifende Änderungen in Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Handel und Nachhaltigkeit.
Wer frühzeitig plant, kann Risiken minimieren – und an einigen Stellen sogar profitieren.

Unser Rat:
Jetzt prüfen, priorisieren und Schritt für Schritt umsetzen – statt 2026 von neuen Pflichten überrascht zu werden.

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