Aktuelles

für Gründerinnen

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht dringenden Änderungsbedarf bei der geplanten Aktivrente. Aktuell besteht eine Gerechtigkeitslücke mit Blick auf im Kultur- und Medienbereich selbstständig Tätige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Konkret fordert der Deutsche Kulturrat, dass folgende Gruppen in die Aktivrente einbezogen werden:

  • selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) sind,
  • selbstständige Lehrkräfte, die nach § 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
  • Erwerbstätige aus dem Kultur- und Medienbereich wie z. B. Synchronschauspielerinnen und -schauspieler, die sozialrechtlich abhängig beschäftigt sind und damit Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) leisten, einkommenssteuerrechtlich aber als Selbstständige gelten.

Begründung

Nach den derzeitigen Planungen des Bundesministeriums der Finanzen sollen ab dem 01.01.2026 Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin abhängig beschäftigt erwerbstätig sind, einen Steuerfreibetrag bis zu 24.000 Euro/Jahr erhalten. Die Bundesregierung will damit die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver machen, das Erwerbspersonenpotenzial älterer Menschen besser nutzen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Auf das Arbeitsentgelt sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Selbstständige, die über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig sind, werden explizit von der Aktivrente ausgeschlossen. Als Begründung wird angeführt, dass für diese Personengruppe keine Anreize geschaffen werden müssen, da sie ohnehin vielfach über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig sind. Im Ergebnis bedeutet diese Entscheidung eine eklatante Ungleichbehandlung von Selbstständigen gegenüber abhängig Beschäftigten. Die Relevanz von Selbstständigen für die Arbeitswelt wird missachtet. Selbstständige, insbesondere Selbstständige aus dem Kunst-, Kultur- und Medienbereich, bieten oftmals hoch spezialisierte Leistungen an, sie sind flexibel und decken einen Fachkräftebedarf, der durch abhängig Beschäftigte nicht geschlossen werden kann.

Aus Sicht des Deutschen Kulturrates müssen die Selbstständigen aus dem Kultur- und Medienbereich, die in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind, in die Aktivrente einbezogen werden.

Kontakt

MOBIL
Fachstelle für Gründung und Selbständigkeit
Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
Lotzestraße 22 c
- stockWERK süd -
37083 Göttingen

0551 400-3230

mobil@bfgoe.goettingen.de

www.mobil-goettingen.de

Parkmöglichkeiten
finden Sie vor dem Haus – unsere Parkplätze sind mit „stockWERK süd“ gekennzeichnet und für Sie kostenfrei.

Öffentliche Verkehrsmittel
Linie 61 sowie 91 I 92, Haltestelle „Lotzestraße“

Bürozeiten
Mo. – Do. 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr Fr. 9.00 – 12.00 Uhr