Das Bundeswirtschaftsministerium informiert!
Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen.
Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
- Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
- Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW– und ERP-Kredite.
- Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz werden sich auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt unter anderem die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.
Unterstützung für Unternehmen
Unterstützung für Unternehmen
Welche Maßnahmen und Förderinstrumente existieren, um Unternehmen in Deutschland bei Bedarf zu unterstützen?
Finanzhilfen – Förderinstrumente bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf
Betriebsmittelkomponenten in den Förderkrediten der Länder für Gründer und KMU
Exportkreditgarantien
Hotlines
Coronavirus-Hotlines
Hotlines für Unternehmen | |
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus Telefon: 030 346465100 Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr Fr 8:00 bis 12:00 Uhr |
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 030 18615 1515 Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr |
Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon: 0800 45555 20 |
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung: BAFA-Hotline: 06196 908-1444 E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de |
Hotlines für Bürgerinnen und Bürger | |
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus: Telefon: 030 346465100 Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr Fr 8:00 bis 12:00 Uhr |
Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): Telefon: 030 18 615 6187 E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr |