Bei Aufnahme der Selbständigkeit müssen, neben diversen gesetzlichen Vorschriften, einige Anmeldeformalitäten beachtet werden.
Gewerbe: Gewerbliche Tätigkeiten müssen beim zuständigen Gewerbeamt durch den Vordruck „Gewerbeanmeldung“ angemeldet werden. Die Kosten hierzu betragen bei der Stadt Göttingen 40 EUR. Zur Anmeldung mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis und, bei bestimmten Tätigkeiten, spezielle Genehmigungen und Nachweise (z. B. polizeiliches Führungszeugnis, Konzession, Handwerkskarte).
Durch das Gewerbeamt werden (abhängig von der Branche, in der Sie sich selbständig machen) in der Regel folgende Behörden informiert: Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handelsregistergericht, Berufsgenossenschaft, Bundesanstalt für Arbeit, Allgemeine Ortskrankenkasse und Statistisches Landesamt.
Sie können mit diesen Behörden aber auch selbst Kontakt aufnehmen. Anmeldeformalitäten können so beschleunigt und offene Fragen direkt geklärt werden.
Freiberufliche Tätigkeit: Unter diese fallen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten und die sogenannten Katalogberufe: ÄrztInnen, RechtsanwältInnen, IngenieurInnen und ArchitektInnen, WirtschaftsprüferInnen und SteuerberaterInnen, HeilpraktikerInnen und KrankengymnastInnen, JournalistInnen, ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen – um die wichtigsten zu nennen.
Diejenigen, die sich als FreiberuflerIn selbständig machen, brauchen ihre Tätigkeit nur bei dem zuständigen Finanzamt anmelden, indem sie den ausgefüllten Vordruck „Bogen zur steuerlichen Erfassung“ einreichen. Im Zweifelsfall entscheiden Finanzamt oder Gewerbeamt darüber, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.
Hinweise
- Viele Anmeldungen können auch online vorgenommen werden. Formulare finden sich auf den entsprechenden Internetseiten oder auf der Seite Ihrer zuständigen Kommune.
- Erläutert wurde ausschließlich die eigentliche Anmeldung der selbständigen Tätigkeit. Weitere Anmeldeformalitäten müssen bspw. beachtet werden bei Einstellung von Beschäftigten, bei Vorgabe räumlicher Vorschriften und der Durchführung von Baumaßnahmen.
- Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen gegeben (erlaubnispflichtige Gewerbe). Zu dieser Kategorie zählen z. B. Bewachungsunternehmen, Gaststätten (mit Alkoholausschank), Handel mit Waffen/Munition, Fahrschulen, Pflegedienste, Arbeitnehmerüberlassung, usw. Je nach Branche sind unterschiedliche Nachweise zu erbringen.
- Eine Kapitalgesellschaft wird, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Aktivität, nie als freiberufliche Tätigkeit behandelt.
Die MOBIL Redaktion