Wofür?
- Für gewerbliche Investitionen und Betriebsmittelaufwand, die einer mittel- oder langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (inkl. gewerblicher Baukosten)
- die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung
Bedingungen?
Der Anteil für Betriebsmittel darf maximal 30.000 Euro nicht übersteigen.