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FidAR WoB-Index zeigt den Handlungsbedarf in Deutschland

Von FidAR

Die EU-Führungspositionen-Richtlinie sorgt für mehr Rückenwind bei der Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenfunktionen der europäischen Wirtschaft. Nach der heute in Kraft tretenden Richtlinie sollen in Aufsichtsräten großer Börsenunternehmen in der EU künftig mindestens 40 Prozent Frauen oder Männer vertreten sein. Alternativ gilt für Aufsichtsrat und Vorstand eine Geschlechterquote von 33 Prozent. Das bringt auch neuen Schub für die gleichberechtigte Teilhabe in Deutschland. Denn Frauen sind hierzulande in Führungspositionen weiterhin stark unterrepräsentiert. Nach dem zum Jahresende aktualisierten Women-on-Board-Index von FidAR mit Stand Dezember 2022 ist der Frauenanteil in den Vorständen der derzeit 183 im DAX, MDAX und SDAX sowie der im regulierten Markt notierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen auf 15,3 Prozent gestiegen (2021: 13 %). Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten liegt mit durchschnittlich 34,9 Prozent noch deutlich unter der neuen europäischen Zielmarke von 40 Prozent (2021: 33,2 %).

Lisa Paus: „EU-Führungspositionen-Richtlinie ist ein Meilenstein für die Gleichberechtigung“

„Wir haben uns von deutscher Seite sehr stark dafür eingesetzt, dass die EU-Führungspositionen-Richtlinie kommt. Ich freue mich sehr, dass diese Regelung heute endlich in Kraft tritt. Sie ist ein Meilenstein für die Gleichstellung in Europa, damit es mehr Frauen in die Führungsetagen der Unternehmen schaffen“, betont Bundesfrauenministerin Lisa Paus. „Die Erfahrungen in Deutschland zeigen: Feste gesetzliche Quoten wirken, sind aber auch nötig. Diese Richtlinie ist ein großer Schritt für Chancengleichheit als gemeinsamen europäischen Wert. Wir erwarten uns davon weitere Impulse für mehr Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten auch in Deutschland.“

Der aktualisierte WoB-Index zeigt, dass das zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) in Deutschland eine spürbare, wenn auch noch zaghafte Trendwende eingeleitet hat. Seit der letzten Veröffentlichung des WoB-Index im Juni haben von den unter das Mindestbeteiligungsgebot fallenden Unternehmen drei weitere, Munich Re im DAX, METRO im SDAX und Knaus Tabbert im regulierten Markt, eine Frau in den Vorstand berufen. Erstmals steigt der durchschnittliche Frauenanteil in den Vorständen auf über 15 Prozent – die DAX-40-Konzerne erreichen mit 21,5 Prozent Vorstandsfrauen einen Spitzenwert.

Gleichzeitig zeigt der WoB-Index, dass die 2015 mit dem FüPoG I eingeführte 30-Prozent-Quote für die Besetzung der Aufsichtsräte börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen wirkt. Bei den aktuell 102 der Aufsichtsratsquote unterliegenden Unternehmen ist der Frauenanteil weiterhin sowohl in den Aufsichtsräten (36,7 %) als auch in den Vorständen (17,4 %) signifikant höher als bei den 81 Unternehmen, die nicht unter die Quote fallen – bei den 81 Nicht-Quoten-Unternehmen liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten (29,3 %) und in den Vorständen (12,4 %) deutlich niedriger. Hier besteht der größte Nachholbedarf. Die Zahlen machen erneut deutlich, dass freiwillige Formen der Selbstverpflichtung in Deutschland nicht genutzt werden.

Prof. Dr. Anja Seng, Präsidentin FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e. V.

Anja Seng: „Quoten wirken nachweislich. Jetzt müssen die Unternehmen liefern“

„Es gibt in der Europäischen Union künftig keine Ausreden mehr, denn es gibt genügend qualifizierte Frauen für Spitzenfunktionen der Wirtschaft. Wir erwarten jetzt ein deutliches Engagement der Unternehmen, um 40 Prozent Frauen im Aufsichtsrat und mittelfristig eine paritätische Besetzung der Führungsgremien zu erreichen“, erklärt die Präsidentin von FidAR, Prof. Dr. Anja Seng.

Monika Schulz-Strelow: „Die Frauenquote auf EU-Ebene ist ein wichtiges Signal an die Wirtschaft“

Monika Schulz-Strelow, Gründungspräsidentin FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e. V.

„Das Mindestbeteiligungsgebot war die richtige Antwort an die Aufsichtsräte der Unternehmen, die sich weiterhin Zielgröße Null für den Vorstand gesetzt haben“ betont FidAR-Gründungspräsidentin Monika Schulz-Strelow, die den WoB-Index seit der Erstauflage 2011 federführend betreut. „Deutschland ist mit dem FüPoG I und II zwischenzeitlich gut aufgestellt und kann somit bei der EU-Führungspositionen-Richtlinie von der Aussetzungsklausel Gebrauch machen, da bereits weitreichende gesetzliche Vorgaben gelten. Aber es gibt für die Zukunft gute Ansatzpunkte dafür, die Regeln hierzulande noch weiterzuentwickeln. Die EU-Regelung gilt für alle börsennotierten Unternehmen ab 250 Beschäftigte. Die Geschlechterquote im Aufsichtsrat gilt in Deutschland dagegen bisher nur für die etwa 100 Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch besetzt sind, das Mindestbeteiligungsgebot lediglich für knapp über 60 dieser Unternehmen. Zudem muss die Transparenz bei der Besetzung von Führungsorganen weiter erhöht werden, um Fortschritte und Handlungsbedarfe offenzulegen.“

Der WoB-Index wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die ausführliche Studie zum Women-on-Board-Index 185 von FidAR finden Sie unter www.wob-index.de.

Links auf die aktualisierten Rankings des WoB-Index:

http://www.fidar.de/webmedia/documents/wob-index-185/2022-12/221206_WoB-Index_185_I.pdf

http://www.fidar.de/webmedia/documents/wob-index-185/2022-12/221206_WoB-Index_185_II.pdf

http://www.fidar.de/webmedia/documents/wob-index-185/2022-12/221206_WoB-Index_100_I.pdf

http://www.fidar.de/webmedia/documents/wob-index-185/2022-12/221206_WoB-Index_100_II.pdf

http://www.fidar.de/webmedia/documents/wob-index-185/2022-12/221206_WoB-Index_100_II_Mindestbeteiligungsgebot.pdf

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