Die Albert & Edda Darboven Stiftung ruft engagierte Jungunternehmerinnen auf, sich für den Darboven IDEE-Förderpreis zu bewerben. Ein Preisgeld von 65.000 EUR zeichnet innovative Geschäftsideen mit tragfähigen Businesskonzepten aus.
In Deutschland gründen noch heute doppelt so viele Männer wie Frauen ein Unternehmen. Laut dem Global Entrepreneurship Monitor werden nur 3,9 Prozent der Frauen in Deutschland Unternehmerinnen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Negative Wahrnehmung der Gründungschancen, ein geringer Frauenanteil in den Ingenieurwissenschaften und fehlende weibliche Vorbilder tragen zur Entwicklung bei. (Quelle: global-entrepreneurship-monitor-2017/2018)
Um positive Beispiele zu schaffen und zu fördern, ruft der Darboven IDEE-Förderpreis mutige Gründerinnen auf, ihre innovative Geschäftsidee mit tragfähigem Businesskonzept zu präsentieren. Insgesamt 65.000 EUR Preisgeld sind ausgeschrieben: Der erste Preis ist mit 50.000 Euro dotiert, der zweite Preis mit 10.000 Euro und der dritte Preis mit 5.000 Euro.
Die Bewerbungsphase startet jetzt. Unter www.albertundeddadarboven-stiftung.de finden Interessierte weitere Informationen zur Bewerbung und zum Ablauf.
Der Darboven IDEE-Förderpreis schafft Vorbilder
Bereits vor 22 Jahren rief Albert Darboven den national einzigartigen Preis für Gründerinnen – den Darboven IDEE-Förderpreis – ins Leben: „Ich bin überzeugt, dass es wichtig ist, den weiblichen Anteil unter den Unternehmern zu erhöhen, denn das stellt eine wesentliche Bereicherung für
unsere Wirtschaft dar. Frauen kommunizieren anders, lösen Probleme auf anderen Wegen und bringen neue Aspekte in Diskussionen ein. Daher möchten wir weibliche Vorbilder aufzeigen und vergeben dafür alle zwei Jahre den Darboven IDEE-Förderpreis“, so Albert Darboven.
Die Aufrufphase beginnt
Der Aufruf zur Bewerbung startet jetzt. Online können sich Interessierte den Bewerbungsbogen herunterladen und ihre Geschäftsidee einer Expertenjury präsentieren. Insgesamt werden drei innovative Geschäftsideen ausgezeichnet, deren Konzepte tragfähig sind und Arbeitsplätze schaffen. Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründerinnen und Jungunternehmerinnen, die nicht länger als drei Jahre selbstständig sind. Geprüft wird dafür die Eintragung ins Handelsregister. Ebenfalls prüft die Jury, dass die Gründungsidee auf die Bewerberin ohne männlichen HIntergrund
zurückzuführen ist.