Der Göttinger Fonds für örtliche Beschäftigungs-Initiativen, kurz GöBI-Fonds, wurde von der Stadt und dem Landkreis Göttingen sowie den Sparkassen Göttingen, Hann. Münden und Duderstadt gegründet, um Personen mit geringem oder fehlenden Eigenkapital und arbeitslosen Personen die berufliche Selbständigkeit zu ermöglichen.
Gründungsfinanzierung
Für die Gründungsfinanzierung durch den GöBI-Fonds muss der Antragssteller mittelfristig kostendeckend arbeiten und die Gründung den Lebensunterhalt des Existenzgründers sichern können. Gefördert werden alle Investitionen, die im Rahmen der Gründung getätigt werden müssen, sowie Teile des Betriebsmittelbedarfs in der Startphase der Unternehmung.
Eigenkapital
Das Fehlen von Eigenkapital ist kein Hinderungsgrund für die Förderung durch den GöBI-Fonds. Falls Eigenkapital jedoch vorhanden ist, muss dies für die Finanzierung der Gründung mit eingebracht werden. Über die Vergabe entscheidet ein Beirat, der das Gründungsvorhaben begutachtet. Ausschlaggebend für die Unterstützung durch den GöBI-Fonds ist die Sicherheit des Gründungsvorhabens und nicht die Besicherung des Gründers.
Die Gewährung dieser Darlehen ist möglich, da die Stadt und der Landkreis Göttingen den Zinssatz der Darlehen subventionieren. Die Antragsstellung erfolgt über eine der folgenden Beratungsinstitutionen:
IHK Hannover, Geschäftsstelle Göttingen
Koordinierungsstelle Frauenförderung in der privaten Wirtschaft