Mit den Mikromezzaninfonds soll die Eigenkapitalbasis von Gründerinnen und Gründern gestärkt werden. Mezzaninkapital stellt im rechtlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Durch die Kapitalzuführung kann das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum ermöglicht werden. Um Gründerinnen einen besseren Zugang zu Gründungskapital zu geben wurde der Mikromezzaninfonds Deutschland im August 2014 auf 70 Millionen Euro verdoppelt.
Für wen?
Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer
Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen
- die ausbilden,
- die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden,
- die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden.
Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sollen besonders angesprochen werden.
Wofür?
Sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens, für die langfristige Finanzierungsmittel erforderlich sind.
Bedingungen?
Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.
Konditionen:8% p.a., zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich.
Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage, zahlbar bei Auszahlung
Variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% p.a.
Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen.
Förderhöhe?
Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren
Wo beantragen?
Über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, in dem Bundesland, wo die Investition erfolgt.
Wann beantragen?
Bis zu 3 Jahre nach Gründung, vor Beginn der Investition.