Wissenswertes

für Gründerinnen

Mit diesem Darlehen werden durch das Land Niedersachsen und den europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Bereich der Kleinstgründungen gefördert. Zusätzlich können kleine und mittelständische Unternehmen gefördert werden, die sich in den ersten fünf Geschäftsjahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden. Der Rahmen des Kreditbetrages reicht von 5.000 Euro bis 25.000 Euro. Die Antragsstellerin muss die (zukünftige) Betriebsstätte in Niedersachsen haben, im Antrag das Unternehmenskonzept darstellen und durch einen vorgelegten Finanzierungsplan die vorhabenbezogene Finanzierungslücke nachweisen. Für die Kreditvergabe ist keine Besicherung erforderlich, was den aktuellen nominalen Zinssatz von 4,2 % pro Jahr erklärt. Zusätzlich muss die Antragsstellerin über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen, damit der langfristige Erfolg der Unternehmung gewährleisten ist. Jegliche Ausgaben, die zur Gründung oder zur Erweiterung bzw. zum Wachstum des Unternehmens führen, können gefördert werden. Diese Ausgaben umfassen Investitionen, Betriebsmittel sowie Aus- und Weiterbildungen.

Als Voraussetzung für die Kreditvergabe muss eine Erstberatung zur Gründung bzw. zum Vorhaben bei einer fachkundigen Stelle erfolgen. Im Landkreis Göttingen ist diese fachkundige Stelle die Gründungsberatung MOBIL. Diese muss eine befürwortende Stellungnahme abgeben, damit eine Förderung durch den MikroStarter erfolgen kann. MOBIL erreichen Sie unter folgender Adresse:

Gründungsberatung MOBIL
Lotzestraße 22c
37083 Göttingen
Tel: 0551 400-32 30
E-Mail: mobil@goettingen.de

Kontakt

Gründungsberatung MOBIL
Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
Lotzestraße 22 c
- stockWERK süd -
37083 Göttingen

0551 400-3230

mobil@bfgoe.goettingen.de

www.mobil-goettingen.de

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