Die erneute vorübergehende Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland trifft viele Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen hart. Die Bundesregierung wird außerordentliche Wirtschaftshilfen für alle, die direkt vom Teil-Lockdown betroffen sind auf den Weg bringen. Um sie schnell und wirksam zu unterstützen, ergänzt die Bundesregierung die bestehenden Hilfsprogramme durch zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfen.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen. Die Corona-Hilfen werden über das Portal ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragbar sein.
Neue Förderung: Niedrigschwellige Investitionsförderung im Gaststättengewerbe
Sie sind ein Unternehmen des Gaststättengewerbes und wollen den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie in Niedersachsen mit neuen Investitionsvorhaben entgegenwirken? Mithilfe der Förderung „Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank können Sie für investive Qualitätsverbesserung Ihres Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
Überbrückungshilfe II kann beantragt werden
Ab dem 21.10.2020 können Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Weitere Informationen zur Antragsstellung und Förderung finden Sie unter„Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Überbrückungshilfe für Unternehmen“.