Aktuelles

für Gründerinnen

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Auf einen Blick

  • Für niedersächsische Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
  • Bis zu 100 % Finanzierung, Auszahlung zu 100 %
  • Antragstellung im Hausbankverfahren mit Haftungsfreistellung
  • Anträge sind bis spätestens 23. Dezember 2021 über die Hausbank bei der NBank einzureichen.

Wer wird gefördert?

Freiberuflich Tätige sowie Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Der/die Antragsteller/in muss

  • … die Betriebsstätte in Niedersachsen haben
  • … mindestens seit dem 01.10.2019 wirtschaftlich aktiv sein.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, insbesondere solche, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die vor dem 31.12.2019 die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag Ihrer Gläubiger erfüllten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der gesamte kurzfristige Liquiditätsbedarf, z.B. laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst sowie Investitionen.

Wie wird gefördert?

Bedingungen

Umfang der Finanzierung

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Darlehensbetrag: 10.000 Euro bis 300.000 Euro, maximal jedoch 50 % des Jahresumsatzes 2019

Darlehenslaufzeit

Die Darlehenslaufzeit beträgt 5, 7 oder 10 Jahre.

Zinsen

Das Darlehen wird mit 3 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit verzinst. Die Zinsen sind jeweils zum Quartalsende nachträglich zu zahlen

Tilgungen

  • Bei einer 5-jährigen Laufzeit ist 1 Jahr tilgungsfrei. Bei Laufzeiten von 7 und 10 Jahren werden 2 Tilgungsfreijahre gewährt.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung des Kreditbetrages, vollständig oder in Höhe eines Teilbetrages, ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Sicherheiten

  • Die Hausbanken erhalten für das Darlehen eine 100%ige Haftungsfreistellung. Die Haftungsfreistellung gilt für Darlehen, die die Hausbank dem Endkreditnehmer bis zum 30.12.2021 zusagt.

Auszahlungen

  • Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in einer Summe mit Zusage der NBank.
  • Auszahlung erfolgt zu 100 %.

Kumulierung

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen. Der kumulierte Beihilfewert darf maximal 1.800.000 Euro betragen.

Beihilfe

Die NBank vergibt mit dem Niedersachsen-Schnellkredit eine Kleinbeihilfe gemäß der „Vierten Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“, die bis zum 31.12.2021 befristet ist. Der Darlehensbetrag entspricht dem Beihilfewert.

Die NBank ist verpflichtet, die gewährte Einzelbeihilfe zu veröffentlichen (vgl. § 4 Abs. 4 „Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“).

Näheres unterwww.nbank.de

Kontakt

Gründungsberatung MOBIL
Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
Lotzestraße 22 c
- stockWERK süd -
37083 Göttingen

0551 400-3230

mobil@bfgoe.goettingen.de

www.mobil-goettingen.de

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Linie 61 sowie 91 I 92, Haltestelle „Lotzestraße“

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Mo. – Do. 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr Fr. 9.00 – 12.00 Uhr