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für Gründerinnen

Das eigene Unternehmen gründen, sich verwirklichen: Für viele geht damit ein Traum in Erfüllung. Was allerdings oft untergeht, sind Themenbereiche wie Versicherungen, die Risiken beim Start ins eigene Business gut minimieren.

Eine dieser wirklich wichtigen Versicherungen ist die Rechtsschutzversicherung, die schon in der Vorbereitungsphase der Gründung ausschlaggebend sein kann. Mögliche Risiken, die zu rechtlichen Streitigkeiten führen können, sind Kauf- und Dienstleistungsverträge, finanzielle Engpässe, steuer-, verwaltungs-, arbeits- oder sozialrechtliche Fragen, Inkassoangelegenheiten oder Unstimmigkeiten bei geschlossenen Verträgen. Eine gute und schnelle rechtliche Beratung kann hier immens wichtig werden.

Achtung: Eine Rechtsschutzversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber eine sinnvolle Ergänzung, wenn nur geringe finanzielle Rücklagen vorhanden sind.

Was deckt der Rechtsschutz ab?

Als Gründerin und potenzielle Arbeitgeberin sollte eine Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall abgeschlossen werden. Die Versicherung übernimmt die Gebühren für rechtliche Beratungen durch eine*n Rechtsanwält*in, für anwaltlichen Rechtsbeistand und die Gerichtskosten, die Entschädigung für Zeugen, die Kosten für einen Sachverständigen und den Gerichtsvollzieher. Auch die Reisekosten für Gerichtstermine im Ausland werden mit der Rechtsschutzversicherung abgedeckt, so die Verbraucherzentrale.

Achtung: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nur dann die Kosten für einen Rechtsstreit, wenn eine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Die Versicherung kann also in Anspruch genommen werden, wenn eine Gründerin klagen möchte bzw. verklagt wird. Sie kann den Anwalt in diesem Fall frei wählen.

Hier eine Liste der möglichen und wichtigen Leistungsarten:

Die folgenden Leistungsarten sind meist bei einer Versicherung zum Rechtsschutz für Gründerinnen und Selbstständige enthalten:

  • Arbeitsrechtsschutz: Hier steht Ihnen die Versicherung zur Seite, wenn ein*e Mitarbeiter*in rechtliche Schritte gegen Sie einleitet.
  • Steuer-Rechtsschutz: Gibt es Unstimmigkeiten, was die Steuererklärung usw. betrifft, hilft die Versicherung.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Die Rechtsschutzversicherung hilft bei Schadensersatzansprüchen.
  • Sozialrechtsschutz: Hier tritt die Rechtsschutzversicherung in Kraft, wenn beispielsweise Streit mit der Berufsgenossenschaft droht.
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz: Wenn ein Partner oder Mitarbeiter die vereinbarte Schweigepflicht verletzt, hilft die Versicherung.
  • Daten-Rechtsschutz: Die Rechtsschutzversicherung unterstützt beispielsweise bei der Durchsetzung einer Berichtigung falscher Daten von Behörden oder privater Anbieter.

Die Hilfen erfolgen oft durch eine telefonische anwaltliche Sofortberatung. Sie umfassen auch außergerichtliche Streitschlichtung, eine Anwaltsempfehlung und eine finanzielle Absicherung.

Und was deckt sie nicht ab?

Durch die Versicherung nicht abgedeckt sind Geldbußen und Geldstrafen, vorsätzlich begangene Taten, Baustreitigkeiten und Scheidungsstreitigkeiten.

Ab wann greift die Versicherung im Rechtsschutz?

In den seltensten Fällen greift eine Rechtsschutzversicherung direkt nach Abschluss des Vertrags. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten in der Regel einen Schutz nach drei Monaten Wartezeit.

Aber es gibt auch Versicherungen, die die Wartezeiten für bestimmte Leistungen nach Themenbereichen sortieren. So muss man im Bereich Steuer-Rechtsschutz oft mit keinen Wartezeiten rechnen, dafür aber im Bereich Arbeitsschutz.

Jede Gründerin, die eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte bei den Anbietern nachfragen und die Fristen im Kopf haben. Droht bereits ein Rechtsstreit, lehnen viele Versicherungen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ab. Also hier rechtzeitig darüber nachdenken und sich die passende Versicherung suchen.

Achtung: Eine Rechtsschutzversicherung bietet keinen rückwirkenden Versicherungsschutz. Liegt der Rechtsfall vor dem Vertragsabschluss, übernimmt die Rechtsschutzversicherung hier keinen Schaden.

Kann eine Rechtsschutzversicherung gekündigt werden?

Natürlich, wenn Sie fristgerecht und ordentlich kündigen. Dabei zu beachten sind die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.

Entspricht das Leistungsangebot Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht mehr Ihren Bedürfnissen oder finden Sie einen Versicherer mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis, dann lohnt es sich, über eine Kündigung nachzudenken.

Für eine Kündigung sind folgende Daten aufzuführen:

  • Name und Anschrift Ihres Versicherers
  • Namen und vollständige Adresse der Versicherten
  • die Versicherungsnummer
  • einen Kündigungstermin oder die Angabe: „Kündigung mit sofortiger Wirkung“.
  • bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Grund für das Sonderkündigungsrecht angegeben werden.

Aber wenn Sie kündigen, dann achten Sie darauf, dass es nicht zu einer Versicherungslücke kommt. Hier sind die Wartezeiten und Kündigungsfristen wichtig!

BITTE NICHT VERGESSEN: Auch ein Versicherungsunternehmen kann Ihnen kündigen. Der abgeschlossene Vertrag ist nicht einseitig!

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