Wurde der Kunde bereits mehrmals an eine unbezahlte Rechnung erinnert, doch es erfolgte noch immer keine Zahlung, müssen Unternehmen und Selbstständige anderweitige Maßnahmen ergreifen.
Weigert sich der Kunde auch nach zahlreichen Erinnerungen und vielleicht sogar Mahnungen, die offenen Forderungen zu begleichen, kann die Beantragung eines Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Doch welche Erfolgsaussichten bestehen bei diesem Vorgehen und in welchen Fällen lohnt sich ein Mahnbescheid wirklich?
Die Erfolgsaussichten des Mahnbescheids
Besteht Kenntnis darüber, wie man einen Mahnbescheid beantragt, ist bereits eine wichtige Maßnahme bekannt, um eine offene Forderung aufrechtzuerhalten. Selbstständige sollten nämlich wissen, dass Forderungen durchaus auch verjähren können. Diese Frist beträgt zwei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Mit der Beantragung eines Mahn- beziehungsweise dem folgenden Vollstreckungsbescheid wird diese Verjährung gehemmt. Somit sorgt das Mahnverfahren in jedem Fall für einen vergrößerten Handlungsspielraum und mehr Sicherheit für den Gläubiger. Der durch das Verfahren erwirkte Vollstreckungstitel behält über 30 Jahre seine Gültigkeit. So kann das Geld auch noch zu einem zukünftigen Zeitpunkt gefordert werden, falls der Schuldner erst dann wieder zahlungsfähig ist.
Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass ein Mahnbescheid im Vergleich zu einer Zahlungsklage eine wesentlich günstigere Möglichkeit darstellt, um die Forderung zu erhalten. Auch gestaltet sich das Verfahren schneller – die Zwangsvollstreckung kann mithilfe eines Mahnverfahrens oft schon innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen eingeleitet werden. Sollte der Kunde jedoch Widerspruch einlegen, kann sich das Verfahren dadurch allerdings maßgeblich verlängern. In einigen Fällen zeigt sich eine Zahlungsklage dann als sinnvoller.
Dennoch: Die Chancen, die Forderung zu erhalten, fallen mit einem Mahnbescheid wesentlich höher aus als ohne ein entsprechendes Verfahren. Es besteht jedoch niemals eine Erfolgsgarantie. Es ist immer ein gewisses Risiko gegeben, zusätzlich zu der nicht beglichenen Forderung auch die Kosten des Mahnbescheides tragen zu müssen.
Mahnbescheid: Wann ist die Beantragung sinnvoll?
Schuldner müssen grundsätzlich auch für die Aufwendungen aufkommen, die durch einen Mahnbescheid oder die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, der in den Fall involviert wird, entstehen. Allerdings besteht in diesem Zusammenhang das Problem, dass die Kosten im ersten Schritt ausgelegt werden müssen. Falls sich dann im Nachhinein herausstellt, dass der Schuldner keiner der offenen Forderungen nachkommen kann, müssen Unternehmen und Selbstständige die entstandenen Kosten selbst tragen.
Es sind daher stets der individuelle Einzelfall und das eigene Ermessen ausschlaggebend, ob sich die Beantragung eines Mahnbescheids als empfehlenswert zeigt. Fällt der offene Rechnungsbetrag recht übersichtlich aus, kann es oft auch sinnvoller sein, auf einen Mahnbescheid zu verzichten.
Durch das Gesetz ist festgelegt, wie sich die Gebühren für den Mahnbescheid gestalten. Liegt die Forderungssumme bei rund 500 Euro, zeigen sich diese durchaus als verhältnismäßig. Bei einer unbezahlten Rechnung über 50 Euro sieht dies natürlich bereits anders aus. Die Kosten, die für den Mahnbescheid entstehen, betragen dann bereits die Hälfte der Forderung. Ist zusätzlich abzusehen, dass sich der Kunde mit großer Wahrscheinlichkeit als zahlungsunfähig zeigt, sollte auf den Mahnbescheid verzichtet werden.
Anders gestaltet sich die Situation, wenn bekannt ist, dass der Kunde prinzipiell zahlungsfähig ist. Das Risiko lässt sich zudem reduzieren, wenn vorab eine Bonitätsauskunft eingeholt wird.