Wissenswertes

für Gründerinnen

Die Idee ist geboren, die Entscheidung zu gründen, gefällt. Dass damit immaterielles Eigentum in Form von Ideen und kreativer Leistung erbracht wird, ist vielen nicht bewusst. Viele Gründerinnen unterschätzen den Wert ihrer geistigen Leistungen. Und sie laufen Gefahr, ihr geistiges Eigentum zu vernachlässigen.

Wie schütze ich mein geistiges Eigentum?

Das Patent

Das bekannteste Schutzrecht ist sicher das Patent. Ein Patent wird erteilt für neuartige technische Erfindungen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Dazu gibt es verschiedene Anmeldeverfahren. Soll das Produkt nur auf dem deutschen Markt vertrieben werden, ist das Deutsche Patent- und Markenamt, kurz DPMA, zuständig. Ein europaweiter Schutz wird durch eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt, kurz EPA, erreicht.

Wer ein patent anmeldet, muss allerdings mit recht hohen Kosten rechnen. Denn neben der Patentgebühr, die immer wieder neu anfällt, werden bei einem länderübergreifenden Schutzbereich auch umfangreiche Übersetzungen des Patents benötigt. Wenn man es günstig haben will und selbst recherchiert, selber das Patent schreibt und anmeldet, gibt es ein deutsches Patent im günstigsten Fall schon ab 390 Euro. Bei komplexen Anmeldungen macht jedoch meist eine professionelle Beratung durch einen Patentanwalt Sinn, dann ist mit Kosten ab ca. 5.000 Euro für ein deutsches Patent zu rechnen.

Gebrauchsmusterschutz

Das Gebrauchsmuster ähnelt dem Patent. Das Patentamt verzichtet hier jedoch auf eine umfassende Prüfung. Um möglichen Konflikten mit anderen Rechteinhabern im Vorfeld aus dem Weg zu gehen, sollte jeder schon selbst eine Prüfung durchgeführt haben. Im Gegensatz zum Patent, das 20 Jahre Gültigkeit hat, hält der Gebrauchsmusterschutz höchstens zehn Jahre. Außerdem eignet er sich nicht für internationalen Schutz, denn nicht alle Staaten erkennen Gebrauchsmuster an.

Ein Vorteil gegenüber dem Patent ist die kürzere Dauer bis zur Erteilung. Aufgrund des deutlich reduzierten Prüfungsaufwands wird ein Gebrauchsmuster deutlich schneller erteilt als ein Patent, das frühestens nach 18 Monaten, oft aber erst sehr viel später erteilt wird.

Eine Marke schützen lassen

Gründerinnen können den Auftritt ihres Unternehmens auch über den Markenschutz schützen. Diese Möglichkeit schützt Logos, Wortmarken und grafische Identifikationsmerkmale von Unternehmen und Produkten. Das zuständige Patentamt prüft dabei die Einzigartigkeit der eingereichten Marke, bevor diese in das Markenregister eingetragen wird.

Frauen melden kaum Patente an

Nur wenige Erfindungen, die in Deutschland zum Patent angemeldet werden, stammen von Frauen. Ihr Anteil ist zudem seit Jahren nahezu unverändert gering, wie eine Auswertung der IW-Patentdatenbank ergeben hat. Das hat auch mit der wenig patentaffinen Berufswahl von Frauen zu tun. Daran konnten bislang selbst spezielle Angebote zur Berufsorientierung wie der Girls‘ Day nichts ändern. Gerade einmal 4,4 Prozent der Patente, die 2016 von Erfindern mit Wohnsitz in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wurden, waren Frauen zuzuschreiben.

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